Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Energieberatung, Förderung und Energieausweise.
Allgemeine Fragen
Ein Energieeffizienz-Experte (EEE) ist eine von der Deutschen Energie-Agentur (dena) zugelassene Fachkraft. Für viele Förderprogramme – insbesondere BAFA und KfW – ist seine Einbindung gesetzlich vorgeschrieben. Ich bin als EEE registriert und in der offiziellen Expertenliste der dena geführt. Im Gegensatz zum Begriff „Energieberater“, der rechtlich nicht geschützt ist, setzt die Qualifikation als Energieeffizienz-Experte eine geprüfte Ausbildung, regelmäßige Weiterbildungen und eine offizielle Zulassung voraus.
Die genaue Höhe der tatsächlichen Eigenkosten hängt vom Gebäude und dem gewünschten Beratungsumfang ab. Das erste Orientierungsgespräch ist für Sie kostenlos.
Energieausweis
Welcher Energieausweis benötigt wird, hängt vom Gebäudealter, der Anzahl der Wohneinheiten sowie dem energetischen Zustand des Gebäudes ab. Für Neubauten ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis vorgeschrieben. Bei Bestandsgebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 01.11.1977 ist ebenfalls ein Bedarfsausweis Pflicht, sofern das Gebäude nicht energetisch auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 modernisiert wurde. Wurde das Gebäude entsprechend saniert oder der Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt, kann zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis gewählt werden. Bei Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten besteht unabhängig vom Baujahr ebenfalls Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweisarten. Gerne prüfen wir für Ihr Gebäude, welcher Energieausweis erforderlich ist.
Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Gebäudeanalyse und bewertet den theoretischen Energiebedarf – unabhängig vom Nutzungsverhalten. Er eignet sich besonders für eine detaillierte energetische Bewertung des Gebäudes. Der Verbrauchsausweis nutzt die tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre und ist kostengünstiger.
Der Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig.
Einen Verbrauchsausweis erstellen wir nach Eingang aller Unterlagen in der Regel innerhalb von 3–5 Werktagen, einen Bedarfsausweis in 5–10 Werktagen. Bei dringenden Anfragen sprechen Sie uns bitte direkt an.
Sanierung & Förderung
Der iSFP ist ein staatlich geförderter Sanierungsplan. Für jede förderfähige Einzelmaßnahme auf Basis Ihres iSFP erhalten Sie 5 % Zusatzbonus auf die reguläre Förderung – das kann schnell mehrere tausend Euro bedeuten. Die Beratungskosten für die Erstellung des iSFPs werden durch das BAFA bezuschusst.
• Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen)
• Erneuerung von Fenstern, Außentüren, -toren
• Sommerlicher Wärmeschutz mit optimaler Tageslichtversorgung
• Einbau, Erneuerung und Optimierung raumlufttechnischer Anlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung
• Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Efficiency Smart Home)
• Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, bspw. hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen
Für den Einbau von effizienten Heizungsanlagen erhalten Sie z. B. über die KfW den Zuschuss Nr. 458. Die Förderung beträgt je nach Heiztechnologie und Bonusbedingungen 30 % bis maximal 80 % der förderfähigen Kosten. Wir prüfen, welche Förderkombination für Ihr Gebäude optimal ist. Gerne unterstützen wir Sie dabei auch bei den für die Förderung notwendigen Berechnungen der Heizlast und des hydraulischen Abgleichs.
Nein – das ist einer der häufigsten und teuersten Fehler. BAFA und KfW verlangen, dass der Antrag gestellt wird, bevor Arbeiten beginnen oder Aufträge erteilt werden. Kontaktieren Sie uns daher möglichst früh im Planungsprozess.
Nach Abschluss der Sanierung ist ein Verwendungsnachweis bei BAFA oder KfW einzureichen – mit Rechnungen, Ausführungsnachweisen und einer Bestätigung des Energieeffizienz-Experten. Wir begleiten Sie auch durch diesen letzten Schritt.
Noch Fragen offen?
Kontaktieren Sie uns – wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und finden gemeinsam die beste Lösung für Ihre Immobilie.